Beratungsbesuche (-einsätze) nach §37.3 SGB XI

Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab.

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Beratungsbesuch pro Halbjahr, pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 und 3 müssen pro Halbjahr einen solchen Einsatz durchführen lassen.
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 müssen einen Beratungsbesuch pro Quartal durchführen lassen.

Diese Einsätze führen wir gerne bei Ihnen durch!

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