Hilfen bei der Haushaltsführung

Zur Unterstützung im Alltag bieten wir Ihnen folgende Leistungen im Haushalt an:

  • Aufräum- und Reinigungsarbeiten
  • Einkauf ("Besorgen von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern")
  • Wäschepflege
  • Zubereiten von Mahlzeiten

Diese Leistungen können wir für alle Pflegebedürftige mit Pflegegrad direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen. 

Familien können einen Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse haben (SGB V §38). Beim Genehmigungsverfahren unterstützen wir Sie gerne!
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die haushaltsführende Person (oft die Frau) von der Haushaltsführung verhindert ist (zum Beispiel durch Risikoschwangerschaft) und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.

Auch nach Krankenhausentlassung ist ein solcher Anspruch möglich. Am besten ist es, wenn der Sozialdienst des Krankenhauses gleich einen Antrag bei der Krankenkasse stellt.

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